Alltagsbegleiter/innen übernehmen die soziale Betreuung hilfsbedürftiger Menschen im stationären oder privatem Umfeld, z.B. von Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistiger Behinderung. Sie sind außerdem für die Unterstützung von Senioren im häuslichen Bereich zuständig.
Wer hat Anspruch auf einen Alltagsbegleiter?
Ursprünglich wurden von den Pflegekassen die Kosten für Alltagsbegleiter anteilig nur bei Menschen mit Demenz/Alzheimer übernommen. Seit dem neuen Pflegestärkungsgesetz können jedoch alle Menschen mit einem Pflegegrad (bis Ende 2016: Pflegestufe) die Leistungen eines Alltagsbegleiters in Anspruch nehmen.